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Widmungsgenehmigung
für die Gottscheer Gedenkstätte
in Graz-Mariatrost
Magistrat
Graz, Baurechtsamt, A 17-514/2-1965
Verein Gottscheer Gedenkstätte - Widmungsansuchen
Kirchbergstraße, KG. Graz-Stadt-Fölling
B
E S C H E I D
(Sachverhalt) |
Der Verein "Gottscheer Gedenkstätte" hat als grundbücherlicher
Eigentümer der Parzelle 470/5, E.Z. 385, KG.
Graz-Stadt-Fölling, um die Genehmigung der Widmung
dieser Parzelle für Bauzwecke als eine Baustelle angesucht.
Auf Grund
des Ergebnisses der Augenscheinverhandlungen vom 24. Februar 1965 wird
gemäß § 13 ff der Bauordnung für die Landeshauptstadt
Graz, LGBI. 20/1881, in
der derzeit geltenden Fassung die Widmungsgenehmigung unter den in der
beiliegenden Verhandlungsschrift
enthaltenen Auflagen erteilt. Die Verhandlungsschrift
bildet mit einer genehmigten Ausfertigung des Widmungsplanes einen wesentlichen
Bestandteil dieses Bescheides.
Verfahrenskosten:
Gemäß §§ 76 bis 78 AVG 1950,
BGBI.
172, sind vom Bewilligungsbewerber zu entrichten:
1.
Verwaltungsabgaben auf Grund d. Vdg. LGBI. 57/1957 |
a)
für die Widmungsgenehmigung |
S
100.- |
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b)
für Plansichtvermerk |
S
5.- |
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2.
Kommissionsgebühren |
gem.
Vdg. LGBI. 50/1954 |
S
96.- |
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Zusammen |
S
201.- |
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Die Verfahrenskosten
im Betrage von S 201.- sind in
städtischen Verwaltungsabgabemarken zu entrichten.
Dieser Bescheid
stützt sich auf die angeführten
gesetzlichen Bestimmungen sowie auf das Ergebnis der Augenscheinverhandlung
vom 24. Feber 1965, bei der sich vom öffentlich-rechtlichen Standpunkt
keine Bedenken ergeben haben und von den Anrainern keine Einwände
erhoben worden sind.
Gegen diesen
Bescheid ist gemäß § 63 Abs. / AGV 1950
BGBI. 172, die Berufung zulässig, die binnen zwei Wochen vom Tag der Zustellung
an gerechnet, beim Magistrat Graz, Baurechtsamt, schriftlich oder telegraphisch
einzubringen wäre.
Hievon werden unter
Anschluß der Verhandlungsschrift
verständigt:
1. Der "Verein Gottscheer Gedenkstätte", zu Händen
des
Herrn Obmann-Stellvertreters Johann Schemitsch, Graz,
Flurgasse 21 mit 1 genehmigten Widmungsplan,
2. das städt.
Straßen- und Brückenbauamt
mit 1 Widmungsplan,
3. das städt.
Gesundheitsamt,
4. das städt.
Kanalbauamt,
5. das städt.
Baupolizeiamt, Widmungsstelle, mit 1 Widmungsplan,
6. das
städt.
Baupolizeiamt, z. dtg. ZI.: A
10+3-464/1965,
7. das Stadtplanungsamt (2-fach)
8. die Grazer Stadtwerke AG (3-fach)
9. der städt.
Wirtschaftshof,
10. das Finanzamt Graz-Stadt.
Für
den Stadtsenat:
Der
Bürgermeister-Stellvertreter:
Stöffler,
e. h. |
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